Beschränkte Reisen aus dem Schengen-Raum in die USA erlaubt

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Trotz der anhaltenden Pandemie, die in der Woche vom 20. Juli in Kraft tritt, können bestimmte Geschäftsreisende, Investoren, Vertragshändler, Akademiker und Studenten gemäß den Präsidialproklamationen (PPs) 9993 (Schengen-Raum) für Ausnahmen von nationalem Interesse in Frage kommen. Qualifizierte Reisende, die ein gültiges Visum oder eine ESTA-Genehmigung beantragen oder besitzen, können in die Vereinigten Staaten reisen, auch wenn die PPs 9993 und 9996 weiterhin in Kraft bleiben, wie im Folgenden beschrieben.

Nach Informationen der US-Botschaft und der Konsulate in Deutschland können sich nun folgende Reisende für eine Reise in die USA qualifizieren:

  • "Öffentliche Gesundheit: Reisen Sie als Fachkraft des öffentlichen Gesundheitswesens oder im Gesundheitswesen oder als Forscher, um die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie zu lindern oder um laufende Forschungsarbeiten in einem Bereich mit erheblichem Nutzen für die öffentliche Gesundheit fortzusetzen (z.B. Krebs- oder Krankheitsforschung).
  • Studenten: Alle Studenten und ihre Angehörigen, die mit einem F- oder M-Visum in die Vereinigten Staaten reisen, um ein Vollstudium zu absolvieren, oder mit einem J-Visum, um als Bona-fide-Student an einem Austauschprogramm teilzunehmen.
  • Akademiker: Alle Austauschbesucher und ihre Angehörigen, die mit einem J-Visum in die Vereinigten Staaten reisen, in den folgenden Kategorien: Professoren, Forschungsstipendiaten, Kurzzeitstipendiaten oder Spezialisten.
  • Investoren: Reisen im Zusammenhang mit Investitionen oder Handel in der US-Wirtschaft, die erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen haben, einschließlich Investoren und Vertragshändler mit E-Visa und leitende Angestellte, die die strategische Leitung oder das für den Erfolg der Investition erforderliche Fachwissen bereitstellen, sowie deren Angehörige.
  • Wirtschaftlich: Zeitweilige Reisen, die der US-Wirtschaft einen erheblichen wirtschaftlichen Nutzen bringen, einschließlich
    • Technische Experten und Spezialisten für die Installation, Wartung, Instandhaltung oder Schulung von Schiffen, Maschinen und anderen Spezialausrüstungen, die von US-amerikanischen und ausländischen Firmen mit umfangreichen Investitionen in den Vereinigten Staaten verwendet werden. Reisen sind vorübergehender Natur und für eine bestimmte Zeitdauer.
    • Führungskräfte und leitende Angestellte sowie deren Angehörige, die die für den Erfolg des Unternehmens oder Unternehmens notwendige strategische Richtung vorgeben.
    • Profisportler, Angehörige und wichtige Mitarbeiter, die in die Vereinigten Staaten einreisen, um an großen Sportveranstaltungen teilzunehmen, die die US-Wirtschaft stärken".

Geschäftsreisende, Investoren, Akademiker, J-1-Studenten und Vertragshändler, die glauben, dass sie unter eine der oben genannten Ausnahmekategorien fallen, können nun ein Visum beantragen. Wenn Sie bereits über ein gültiges Visum oder eine ESTA-Registrierung verfügen, muss die zuständige U.S.-Botschaft oder das Konsulat kontaktiert werden, um einen Antrag auf eine Ausnahme im nationalen Interesse zu stellen. Eine endgültige Entscheidung, ob die Ausnahme von nationalem Interesse gewährt wird, wird von einem Konsularbeamten entweder zum Zeitpunkt des Visumgesprächs für neue Antragsteller oder per E-Mail für bestehende Visuminhaber und ESTA-Reisende getroffen.

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