Interview mit Susanne Leone: Bedenken hinsichtlich der Einwanderung von Mitarbeitern von US-Niederlassungen
Das Florida Sun Magazine interviewte Susanne Leone in seiner Ausgabe 02/2020 zum Thema Einwanderungsfragen für ausländische Unternehmen in den USA. Susanne Leone weist auf mehrere Visa-Optionen für Angestellte von US-Tochtergesellschaften und US-Niederlassungen hin, die das US-Einwanderungsgesetz einhalten müssen. Unter strengen und beschränkten Umständen können ausländische Unternehmen - sofern sie sich nach dem Gesetz qualifizieren - ihre Mitarbeiter im Rahmen des Visa-Waiver-Programms (VWP) oder eines B-1-Visums in die Vereinigten Staaten entsenden. Diese Visa können z.B. zur Teilnahme an Geschäftstreffen in den Vereinigten Staaten verwendet werden, führen jedoch nicht zu einer Arbeitsgenehmigung in den Vereinigten Staaten oder ermöglichen es der Person, eine Zahlung von der US-Firma zu erhalten. In den meisten Fällen ist dies jedoch höchstwahrscheinlich nicht das geeignete Visum, und das Unternehmen muss eine US-Arbeitsgenehmigung für seine Mitarbeiter einholen und ein Nichteinwanderungsvisum wie das E-1/E-2-Visum oder das L-Visum beantragen. Das E-2-Visum kann z.B. deutschen Staatsbürgern die Einreise in die Vereinigten Staaten und eine Arbeitsgenehmigung gewähren, wenn sie eine beträchtliche Kapitalmenge in ein Unternehmen in den Vereinigten Staaten investiert haben und nachweisen können, dass sie zu mindestens 50% Eigentümer des Unternehmens sind oder die operative Kontrolle durch eine leitende Position innehaben.
Bitte kontaktieren Sie uns für eine rechtliche Beratung und weitere Informationen über geeignete U.S.-Visa für Ihr Unternehmen. Klicken Sie hier, um das vollständige Interview zu lesen.
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