INTERNATIONALE EINWANDERUNG
Wir bieten Einwanderungsberatung für in- und ausländische Einzelpersonen, Unternehmen oder Investoren. Wir erbringen Immigrationsdienstleistungen oft in Verbindung mit Steuer- und Nachlassplanung für Personen, die signifikante Einkünfte aus dem Ausland beziehen, oder für Führungskräfte von Unternehmen. Wir unterstützen Mandanten bei der Beantragung und Beschaffung von geeigneten Visa.
Unternehmens- und beschäftigungsbezogene Einwanderung
- EB-1: Ausländische Staatsangehörige mit außerordentlichen Fähigkeiten, herausragende Professoren und Forscher sowie multinationale Führungskräfte und Manager;
- EB-2: Arbeitnehmer mit fortgeschrittenen Abschlüssen oder außergewöhnlichen Fähigkeiten in den Wissenschaften, der Kunst oder der Wirtschaft;
- EB-3: Qualifizierte Arbeiter und Fachleute;
- EB-4: Spezielle Einwanderungsvisa für religiöse Arbeiter;
- EB-5: Visum für Investoren/Beschäftigung.
Business- und arbeitsplatzbezogene Nicht-Einwanderungsvisa
- E-1: Vertragliches Händler-Visum;
- E-2: Vertragliches Investorenvisum;
- L-1: Visum für den innerbetrieblichen Transfer;
- H1-B: Fachberufs- (Berufs-) Visum;
- J-1: Ausbildungs- und Praktikantenvisum.