INTERNATIONALES STEUERRECHT
Unsere Kanzlei unterstützt Mandanten in den Bereichen Wirtschaftsrecht, Transaktionsrecht, Nachlassplanung und grenzüberschreitende Angelegenheiten, bei denen erhebliche steuerrechtliche Aspekte eine Rolle spielen können. Obwohl unsere Kanzlei keine Steuerberatung anbietet, arbeiten wir eng mit erfahrenen Steuerberatern, (deutschsprachigen) Wirtschaftsprüfern und anderen Steuerexperten zusammen, um sicherzustellen, dass relevante steuerrechtliche Aspekte angemessen berücksichtigt werden. Wir vertreten Investoren, multinationale Unternehmen, Personengesellschaften, Einzelpersonen, Trusts, Nachlässe, Kapitalgesellschaften und andere Rechtsträger in Angelegenheiten, die steuerrechtliche Aspekte auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene in den USA sowie grenzüberschreitende und internationale Steuerfragen betreffen können.
Durch die Zusammenarbeit mit den Steuerberatern unserer Mandanten und anderen erfahrenen Fachleuten unterstützen wir unsere Mandanten dabei, die potenziellen steuerlichen Auswirkungen von Unternehmensgründungen, Investitionen, Transaktionen, Unternehmensstrukturen, Nachlassplanung und grenzüberschreitenden Aktivitäten im Rahmen einer umfassenden und praxisorientierten Rechtsstrategie zu berücksichtigen.
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